Beratung in Immobilienfragen

Die immer komplizierter werdenden Abläufe im Bereich der Immobilienbewirtschaftung lassen einen immer größer werdenden Bedarf an Beratung deutlich werden.

Im Bereich der Miethausverwaltung sind dies z. B. die Nebenkostenabrechnungen, die Erstellung von Mieterhöhungen und Hilfestellungen bei der Auswahl der Mieter verbunden mit der Erstellung der Mietverträge.

Im Rahmen der Wohnungseigentumsverwaltung ist dies die Prüfung der durch den Verwalter erstellten Verwaltungsabrechnungen, die Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen unter Würdigung der durch die Teilungserklärung und des Wohnungseigentumsgesetzes vorgesehenen Abstimmungsverhältnisses. Gerade hier kommt es oft zu Unklarheiten, ob Mehrheitsentscheidungen, qualifizierte Mehrheiten oder Einstimmigkeit bei den Abstimmungen erforderlich ist. In vielen Fällen werden Eigentümer in ihren Rechten eingeschränkt, weil Minderheiten durch Mehrheiten majorisiert werden. In solchen Fällen können Hinweise in Wohnungseigentümerversammlungen von einem qualifizierten Teilnehmer zu einem Überdenken des Abstimmungsverhaltens führen und das Ergebnis beeinflussen.

Beachten Sie bitte, dass diese Form der Beratung keine Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz darstellen kann. Die Beratung bezieht sich allein auf den in Auftrag gegebenen Beratungsfall. Rechtsauskünfte können nur von den entsprechend autorisierten Personen erteilt werden.

Sollten wir Sie an einer Beratung Interesse haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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